Abwicklung von

Garantie & Reklamation

Garantiefälle &

Crash Replacements

Gerne übernehmen wir deinen Garantiefall vom Einreichen bis zum Komponententausch oder Rahmenumbau.

Gleiches gilt für Fälle, in denen dein Rahmen beispielsweise durch einem Sturz beschädigt wurde.

Manche Hersteller bieten dafür - je nach Verfügbarkeit - sogenannte Crash Replacements an.

Das bedeutet, dass dein beschädigter Rahmen durch einen neuen ersetzt wird, zu einem vergünstigten Preis. Dabei kann es mitunter zu Abweichungen in Modelljahr und Farbe kommen.
Der angebotene Preis variiert von Fall zu Fall.

Bitte beachte, dass sämtliche Garantie-Abwicklung und Anfrage von Crash Replacements ausschließlich bei in unserem Geschäft vertretenen Herstellern möglich ist.

Das betroffene Fahrrad oder E-Bike muss nicht bei uns gekauft worden sein. Sollte das der Fall sein, benötigen wir unbedingt die Rechnung oder eine Rechnungskopie.

In jedem Fall brauchen wir für einen Garantie-Antrag oder Anfrage eines Crash-Replacement-Angebots folgende Fotos:

  • ganzes Rad

  • Schadensbild(er)

  • Rahmennummer

Natürlich kannst du uns dein Rad auch vorbeibringen und wir kümmern uns um alles Weitere.

Meistens ist ein Besuch mit Bike bei uns unumgänglich, insbesondere bei Problemen an einem E-Bike.

Für die Abwicklung von Garantiefällen von nicht bei uns gekauften Rädern verrechnen wir 60 Euro Aufwandskompensation.

Reklamation

Trotz aller Bemühungen sind manchmal Dinge nicht zu unserer Zufriedenheit und Services lassen Wünsche offen.

Für Reklamationen von Rädern und Artikeln wende dich bitte an [email protected]

Im Fall, dass du mit der Arbeit unserer Werkstatt nicht zufrieden bist oder etwas nicht funktioniert, wende dich bitte direkt an unseren Servicepoint unter [email protected]

E-BIKE TUNING IST ILLEGAL

Die Inbetriebnahme von E-Bikes (Pedelecs) mit motorunterstützter Maximalgeschwindigkeit von mehr als 25km/h ist in Österreich in allen Gültigkeitsbereichen der StVO illegal.

Daher behalten wir uns das Recht vor, E-Bikes mit illegalem Chip-Tuning nicht zum Service oder zur Reparatur anzunehmen. Auch für bei uns gekaufte Räder entfallen sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche. Im Fall einer Reklamation, beispielsweise des Motors, sind anfallende Kosten vom Radbesitzer zu übernehmen.

Siehe dazu auch folgende Links:
> BOSCH zum Thema E-Bike-Tuning
> SHIMANO zu Thema E-Bike-Tuning