Im EU-Recht ist Anspruch auf Gewährleistung des Herstellers von 2 Jahren verankert. Dieser schützt Konsumentinnen und Konsumenten, wenn Waren fehlerhaft sind.
Hersteller von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör und Komponenten geben zusätzlich eine freiwillige Garantie-Erklärung ab.
Die geltenden Garantiebestimmungen unterscheiden sich somit die je nach Produkt beziehungsweise Hersteller.
Hier findest du einen Überblick mit weiterführenden Links zu unseren Radherstellern.