Garantie & Gewährleistung

Im EU-Recht ist Anspruch auf Gewährleistung des Herstellers von 2 Jahren verankert. Dieser schützt Konsumentinnen und Konsumenten, wenn Waren fehlerhaft sind.

Hersteller von Fahrrädern, E-Bikes, Zubehör und Komponenten geben zusätzlich eine freiwillige Garantie-Erklärung ab.

Die geltenden Garantiebestimmungen unterscheiden sich somit die je nach Produkt beziehungsweise Hersteller.

Hier findest du einen Überblick mit weiterführenden Links zu unseren Radherstellern.

BERGAMONT
BIANCHI
BMC
CANNONDALE
CUBE
FOCUS
HAIBIKE
LAPIERRE
MERIDA
MONDRAKER
PINARELLO
ROTWILD
SCOTT
WILIER